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Häusliche Pflege

Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer Wohnung beziehungsweise ihrer häuslichen Umgebung, außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtungen bezeichnet man als "Häusliche Pflege". Durch die häusliche Pflege hat der Pflegebedürftige die Möglichkeit in seinem familiären Umfeld versorgt zu werden. In den deutschen Gesetzen zur häuslichen Pflege (SGB XI und SGB XII) heißt es, dass die häusliche Pflege stets vorrangig vor der stationären Pflege ist.

Die Häusliche Pflege kann auch von den Familienangehörigen oder bekannten Personen aus dem sozialen Umfeld des Patienten geleistet werden, auch wenn die Person keine Ausbildung hat. In Deutschland kann ein Antrag bei einer Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung angefordert werden, sodass eventuell eine der drei Pflegestufen erkannt wird, wodurch Leistungsansprüche an die Pflegeversicherung entstehen.

 

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