Häusliche Pflege

Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer eigenen Wohnung beziehungsweise ihrer häuslichen Umgebung, außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtungen bezeichnet man als "Häusliche Pflege". Durch die häusliche Pflege hat der Pflegebedürftige die Möglichkeit in seinem familiären Umfeld versorgt zu werden. In den deutschen Gesetzen zur häuslichen Pflege (SGB XI und SGB XII) heißt es, dass die häusliche Pflege stets vorrangig vor der stationären Pflege ist. Schließlich fühlen sich die meisten zuhause einfach wohler und dadurch sind die Pflegeeffekte viel besser. Denn schon in früheren Zeiten war die häusliche Pflege gang und gebe. Die jüngeren haben sich stets um die alten und gebrechlichen gekümmert und für sie gesorgt. Denn zuerst haben sich die Eltern um die Kinder gekümmert als diese klein waren und später war es dann so, dass die Jungen sich um die Alten durch häusliche Pflege gekümmert haben.

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Die Häusliche Pflege, manchmal auch betreutes Wohnen genannt, kann auch von den Familienangehörigen oder bekannten Personen aus dem sozialen Umfeld des Patienten geleistet werden, auch wenn die Person keine Ausbildung hat. In Deutschland kann ein Antrag bei einer Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung angefordert werden, sodass eventuell eine der drei Pflegestufen erkannt wird, wodurch Leistungsansprüche an die Pflegeversicherung entstehen.